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VG Potsdam, 18.04.2013 - 1 K 837/11 |
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Verfahrensgang
- VG Potsdam, 18.04.2013 - 1 K 837/11
- BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 19.17
Abstrakt-generell; Abtretung; Ereignisse, individuelle; Existenzbedrohung; …
Dessen den Rückübertragungsbescheid erneut aufhebendes Urteil vom 18. April 2013 - 1 K 837/11 - hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 8 B 99.13 - (juris) wegen erneuter Verletzung des Rechts der Beigeladenen auf rechtliches Gehör und der Begründungspflicht sowie wegen Verstößen gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und die Pflicht zur gerichtlichen Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zurückverwiesen.